§1 Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren gemäß der Satzung.
(2) Sie ist Bestandteil der Satzung und für alle Mitglieder verbindlich.
(3) Die Beitragsordnung wird vom Vorstand beschlossen.
(4) Änderungen sind unverzüglich den Mitgliedern mitzuteilen.
§2 Mitgliedsarten und Beiträge
(1) Ehrenmitgliedschaft
- Beitrag: Beitragsfrei
- Aufnahmegebühr: Entfällt
- Durch Mitgliedervorschlag
- Vorstand entscheidet
(2) Ordentliche Mitgliedschaft
- Aufnahmegebühr: 10,00 €
- Monatsbeitrag: 10,00 €
- Jährlicher Beitrag: 120,00 €
(3) Fördermitgliedschaft
- Aufnahmegebühr: 25,00 €
- Monatsbeitrag: 25,00 €
- Jährlicher Beitrag: 300,00 €
§3 Zahlungsweise
(1) Die Beiträge sind jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.
(2) Bei der jährlichen Vorauszahlung bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres wird ein Rabatt von 5% gewährt.
(3) Die Beiträge sind per Dauerüberweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
(4) Bei Austritt während des laufenden Jahres erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Jahresbeiträge.
§4 Beitragsermäßigungen
(1) In besonderen Fällen kann der Vorstand die Mitgliedsbeiträge reduzieren, stunden oder ganz erlassen.
(2) Dies erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mitglieds und nach Einzelfallentscheidung des Vorstands.
§5 Zahlungsverzug und Ausschluss
(1) Gerät ein Mitglied wiederholt oder längerfristig mit der Zahlung seiner Beiträge in Verzug, kann der Vorstand nach vorheriger Mahnung den Ausschluss aus dem Verein beschließen.
(2) Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vorstands und ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Sie wurde durch Beschluss des Vorstands vom 26.10.2025 angenommen.
Kontoinformationen für Überweisungen
IBAN: DE23 XXX XXX FOLGT
Verwendungszweck: Mitgliedsnummer (Siehe Vereinssoftware

